Kirchliche Trauung in unserer Gemeinde
Sie sagen JA zueinander!
Mit Ihrer kirchlichen Trauung setzen
Sie ein Zeichen gegenseitiger Liebe
und gegenseitigen Vertrauens.
Sie machen Ihre Liebe öffentlich.
Außerdem
vertrauen Sie darauf,
dass Gott Ihre Beziehung
bejaht und stärkt.
Gottes Segen für die Liebe
Wenn sich ein Paar das Jawort gibt,
wird darin auch Gottes Ja zu den Menschen
sichtbar, zu jedem Einzelnen,
so wie er ist.
Wer darauf vertraut, geliebt zu werden,
kann auch frei diese Liebe weiter schenken.
In Ihrer kirchlichen Trauung empfangen Sie Gottes Segen für Ihren gemeinsamen Lebensweg als Eheleute und später einmal als Eltern mit Ihren Kindern.
Die segnende Handauflegung gilt als Zeichen für den Zuspruch Gottes und gibt Ihnen Kraft und Zuversicht, das Richtige zu tun, mit Gott zu leben und nach seinen Geboten zu handeln.
In der evangelischen Kirche ist die Trauung kein Sakrament, sondern eine sakramentale Segenshandlung, die der gewissenhaften Vorbereitung bedarf.
Immer bei besonders wichtigen Lebensentscheidungen, bitten wir um den Beistand und das Geleit Gottes. Für das Gelingen Ihres gemeinsamen Lebens wissen Sie sich in den Händen Gottes und unterstellen sich seinem Willen.
Die Gemeinschaft von Mann und Frau ist eine von Gott begleitete und gewollte Lebensgemeinschaft, in der die Partner gegenseitig das Leben mit seinen Aufgaben, mit Erfolg und Misserfolg, mit Freude und mit Leid teilen.
Was darf auf keinen Fall fehlen, bevor Sie diesen entscheidenden Schritt aufeinander zu und miteinander tun?
Der freie, fröhliche Entschluss, mit dem Partner, der Partnerin in Treue alt zu werden, ist eine unverzichtbare Voraussetzung. Bei diesem Vorhaben hilft am meisten die Liebe; sie ist mehr als Liebelei und erste Verliebtheit, ganz gewiss dauerhafter als ein wohliges Bauchgefühl!
Welche Formalien müssen wir erfüllen?
Zur Anmeldung der Kirchlichen Trauung brauchen Sie:
- Datum und Ort ihrer Taufe; beides steht rückseitig auf der
Geburtsurkunde (im Familienstammbuch Ihrer Eltern)
- eine Heiratsurkunde des Standesamtes, wenn sie
schon vorhanden ist
- den Vordruck für die Urkunde über die Kirchliche Trauung,
wenn schon ein Familienbuch vorhanden ist.
Näheres sollten Sie mit Hilfe der unten angegebenen
Kontaktanschriften klären.
Was ist Voraussetzung für eine evangelische Trauung?
Für eine evangelische Trauung muss mindestens ein Ehepartner
Mitglied der Evangelischen Kirche und zum Abendmahl
zugelassen sein.
Gehört die Ehefrau oder der Ehemann keiner christlichen Kirche an,
kann ein Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung (Segnung)
gefeiert werden.
Gibt es auch eine ökumenische Trauung?
Wenn ein Ehepartner katholisch ist, kann eine Trauung entweder
nach evangelischem oder nach katholischem Trauritus unter
Beteiligung einer oder eines Geistlichen der anderen Konfession
gefeiert werden.
Allerdings sollte der katholische Ehepartner bei einer Trauung in
einer evangelischen Kirche vorher bei seiner katholischen
Wohnortgemeinde eine Genehmigung einholen (Dispens).
Wenn Sie außerhalb unseres Wohnortes kirchlich heiraten wollen ...
... begleitet Ihre zuständige Pfarrerin oder Ihr Pfarrer vor Ort
Sie auch zu einer auswärtigen Trauung.
Ansonsten betreut Sie der Pfarrer oder die Pfarrerin der Hochzeitskirche.
Dafür muss aber bei der Wohnort-Kirchengemeinde eine Bescheinigung
ausgestellt werden (Dimissoriale).
Kontaktdaten:
Pfarrerin:
Christine Grans, 02304 9408524 grans@evkg-hennen.de
Brigitte Zywitz, 02371 40711 b.zywitz@evkg-hennen.de
Ulrike Bergmann, Tanja Mathis
Tel.: 02304 5498, Fax: 02304 5330
Küsterin:
Ursula Wache s. Gemeindebüro
Wir nehmen Sie und Ihre Entscheidung ernst und möchten Sie dabei nach unseren Möglichkeiten unterstützen!